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Wasserverbandsgesetz
Zum WerkWasserverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie spielen eine zentrale Rolle in der Wasserbewirtschaftung, z.B. bei- Aus- und Rückbau von Gewässern,- Bau und Unterhaltung von Anlagen an Gewässern,- Grundstücksschutz vor Hochwasser und- Beschaffung und Bereitstellung von Wasser.Verbandsmitglieder sind unter anderem die Eigentümer der betreffenden Grundstücke und Anlagen.Das Recht der Wasserverbände ist länderübergreifend im Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) geregelt. Regelungsinhalte des Gesetzes sind:- Errichtung eines Wasserverbandes- Mitgliedschaft in einem Wasserverband- Grundstücksnutzungen durch einen Wasserverband- Finanzierung und Haushalt eines WasserverbandesDer bewährte Handkommentar bietet eine wissenschaftlich fundier…
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