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Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung
Strafverteidigung ist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. …
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