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Kassenführung in der Gastronomie
Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Im Rahmen von Kassen-Nachschauen werden immer häufiger Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um- Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten,- Testkäufe durchzuführen,- Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen,- einen Kassensturz durchzuführen und- sofort Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme und auf die abgesicherten Daten der TSE zu nehmen.Auch die seit dem 01.01.2020 ausgesetzte Meldepflicht für elektronische Kassensysteme wird ab dem 01.01.2025 technisch umsetzbar und wirft rechtliche sowie prozessuale Fragestellungen auf, die für die Mitteilung an das jeweilige Finanzamt relevant sind.Damit wird die…
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