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Drohnenkennzeichen
Laut der neuen Drohnenverordnung müssen alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 250 g künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können.Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers. Bitte beachten Sie, dass die Garantie Ihrer Drohne nur erhalten bleibt, wenn Sie das Kennzeichen in der richtigen Größe und an der richtigen Stelle dauerhaft anbringen. Eine Anleitung haben wir online für Sie bereit gestellt.
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