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Die Zustimmung bei Kapitalgesellschaften im Kontext der Untreue (§ 266 StGB) und eine Übertragbarkeit auf das Geschäftsherrenmodell (§ 299 StGB)

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Die Zustimmung bei Kapitalgesellschaften im Kontext der Untreue (§ 266 StGB) und eine Übertragbarkeit auf das Geschäftsherrenmodell (§ 299 StGB)

Die Zustimmung bei Kapitalgesellschaften im Kontext der Untreue (§ 266 StGB) und eine Übertragbarkeit auf das Geschäftsherrenmodell (§ 299 StGB). Anna Rosebrock. Taschenbuch. Taschenbuch

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