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Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
Aktuell werden erhebliche Vermögen vererbt, sowohl im unternehmerischen Bereich als auch rein privat. Allein im Zeitraum zwischen 2015 bis 2024 soll es sich Studien zufolge um Vermögenswerte in Höhe von rund 3,1 Billionen Euro handeln. Gerade angesichts solcher Dimensionen kommt es in Erbfällen immer wieder zu langjährigen Streitigkeiten. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers hilft, solche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und dem Willen des Erblassers die gewünschte Geltung zu verschaffen, nicht nur im Bereich der Unternehmensnachfolge.Jedoch müssen Testamentsvollstrecker im Nachhinein häufig um ihr Honorar kämpfen, da der Erblasser diese Frage nicht oder nicht eindeutig genug geregelt hat. In diesem Fall erhält der Testamentsvollstrecker nach § 2221 BGB zwar "eine angem…
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