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Die Reformen des Beweisantragsrechts aus § 244 StPO durch das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" (2017) und das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" (2019)

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und ihre Auswirkungen auf den Beschuldigten

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