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Broschüre Baumuntersuchungsrichtlinien 2013
Jeder, der einen Verkehr eröffnet oder den öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück duldet, hat für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Der Baumeigentümer bzw. der auf andere Weise für den Baum Verantwortliche ist demnach grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern. Wenn nach der Regelkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit und/oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben, sind eingehende Untersuchungen erforderlich. Das Regelwerk trifft Aussagen zu Rechtlichen Grundlagen, dem allgemeinen und methodischen Vorgehen, Dokumentation, fachlichen Voraussetzungen sowie zum weiteren Vorgehen. 1. Ausgabe 2013, DIN A4, 42 Seiten.
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