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Betrug in der Sachversicherung
Auch wenn der redliche Versicherungsnehmer die Regel ist, sind die Ausnahmefälle des arglistig bis hin betrügerisch handelnden Versicherungsnehmers keineswegs zu vernachlässigen. Die häufigsten Erscheinungsformen dieser auffälligen Schadenfälle sind in der Sachversicherung der fingierte Schaden (z.B. Vortäuschung eines Einbruchdiebstahls), der vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfall (z.B. Eigenbrandstiftung), der an die Versicherungsbedingungen angepasste Schaden (z.B. Schilderung des nicht versicherten Diebstahls als Raub oder eines nicht versicherten Überschwemmungsschadens als versicherter Leistungswasserschaden) die bewusste Behauptung eines überhöhten Schadens (z.B. Geltendmachung überhaupt nicht existierender oder nicht beschädigter Sachen) sowie falsche Angaben zur Werthaltigk…
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