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402 Dashcam
Wer sich mit einer DashCam gegen ungerechtfertigte Forderungen des Unfallgegners absichern möchte, muss zwei Gesetzesvorgaben im Auge behalten: Einerseits erkennen Gerichte DashCam-Aufnahmen im Einzelfall als Beweise an, andererseits hat der BGH entschieden, dass die ständige Aufnahme des Verkehrsraums nicht zulässig ist. Mit der neuen Rollei DashCam-402 haben Sie ab sofort die Möglichkeit, beiden Anforderungen gerecht zu werden – Sie können zwischen 2 Aufnahme-Modi auswählen: entweder schalten Sie ihre neue Windschutzscheibenkamera in den Loop-Modus, der in zahlreichen Ländern erlaubt ist, oder Sie aktivieren die BGH-konforme Notfallaufzeichnung, die erst bei einer Erschütterung die letzten Minuten sichert. Der präzise G-Sensor sorgt für die automatische Speicherung der Unfallaufnahme, d…
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