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R. Friedrichs
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- Das Gesetz betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften: Vom 2. Juli 1875ab 109,95 €
- Die Kreisabgaben im Geltungsbereiche der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872ab 109,95 €
- Das Gesetz betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften: vom 2. Juli 1875ab 109,95 €
